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 AGB's
IL-NOD

§

   Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1:Die Firma IL-Kurier.de transportiert Sendungen im Auftrag des Bestellers.

§2:Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und IL-Kurier.de, wird durch die AGNB

(Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen) in der jeweiligen Fassung geregelt.

Wenn IL-Kurier.de oder einer der beauftragten Kuriere sich für die Ausführung eines Auftrages, auf Wunsch des Auftraggebers oder aus ökologischer oder ökonomischer Sicht, eines dritten Transportunternehmers bedient, namentlich bei Luft- und Bahntransporten,

ist die Haftung auf die entsprechenden Geschäfts- und Haftungsbedingungen des eingeschalteten Unternehmens beschränkt.

 

§3:Zum Transport der Sendungen bedient sich IL-Kurier.de Erfüllungsgehilfen.

 

§4:Befördert werden alle Kleinsendungen, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen im Sinne des GüGK eignen. Die Beförderung von Personen, Lebensmitteln, bestimmter Gefahrgutklassen und Sendungen, die dem Postmonopol im Sinne des §2 Postgesetz unterliegen ist ausgeschlossen. Bei dem Transport von Gütern hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, sofern dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder Beschädigung sicher zu verpacken. Bei Transportschäden bzw. Verlust haftet IL-Kurier.de pro Kg bis zu 50 €/kg.

Unsachgemäße Verpackung, speziell bei Glas und technischen Artikeln ,schließt die Haftung aus. Glas ist im Schadensfall auf eine maximale Haftungssumme von 75 € begrenzt. Bei fehlender Wertangabe und/oder fehlender Inhaltsangabe ist IL-Kurier.de von der Haftung befreit. Übersteigt der Wert der Sendung die Versicherungssumme, so ist eine Zusatzversicherung auf Anfrage möglich. Schäden sind unmittelbar, spätestens 2Werktage nach dem Schadenseintritt schriftlich anzuzeigen. Die Mitarbeiter von IL-Kurier.de sind nicht verpflichtet, die Verpackung als solche oder geschlossene Behälter zu überprüfen. Die ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes ist vom Empfänger zu bestätigen.

 

§5: IL-Kurier.de haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrages unmittelbar und im Rahmen der AGNB. Das Transportgut ist mit 50 €/kg versichert (siehe§4 Gesch.bed.). Ausgenommen von der Ersatzpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse, Beschlagnahme, Aussperrung, Streik oder sonstige behördliche Anordnung und Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Bei Laufzeitüberschreitungen (Termine) ist die Ersatzleistung nach oben hin durch die Höhe des Beförderungsentgeltes je Auftrag begrenzt und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt (siehe letzter Absatz) oder fehlende bzw. mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung, die den Transport mittelbar beeinflussen, entbinden I.L.-Kurier von jeder Laufzeitzusage.

 

§6:Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der gedruckten Preisliste (jeweils neuester Stand ) soweit es an einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung fehlt. Die Fahrer sind nicht berechtigt ,andere Preise in Ansatz zu bringen.

 

§7:Bei Verwendung von Kurier-Schecks (bargeldlos) wird 14-tägig fakturiert. Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Erhalt fällig. Der Besteller ist gleichzeitig immer Auftraggeber. Versendet Dieser Sendungen unfrei, so gilt dieses nur vorbehaltlich. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung durch den Empfänger, sich der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungsentgeltes verpflichtet. Für den Transport von Overnightsendungen, gilt für voluminöse Güter das sogenannte "Volumengewicht"; Dieses berechnet sich wie folgt: Länge x Breite x Höhe(in cm):6000=Kg.

Das Volumengewicht wird angewandt, wenn es höher liegt als das tatsächliche Gewicht.

 

§8:Sämtliche Ansprüche gegen IL-Kurier.de, deren Erfüllungsgehilfen sowie deren beauftragte Kuriere und Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.